Der Verein “Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt am Main e. V.” und das “Verkehrsmuseum Frankfurt am Main” ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HVBIT) in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hsf-ffm.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist ist mit den Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung und diese Webseite ist mit der HVBIT weitestgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte und Medien
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Medien sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente sind auf unseren Seiten zum Teil nur eingeschränkt zugänglich. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf www.hsf-ffm.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte über [email protected] Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
Für Audio- und Videodateien sind nur teilweise Text-Alternativen bereitgestellt, die den Zweck des Inhalts erfüllen.
Diese Erklärung zu den nicht barrierefreien Inhalten unde Medien wurde am 29. Mai 2022 manuell erstellt und am 7. Mai 2023 zuletzt bearbeitet.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webpräsentation (www.hsf-ffm.de) aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unsere E-Mail-Adresse ([email protected]) mit dem Betreff “Barrierefreiheit”. Oder Sie können sich auch gerne bei uns über das dafür vorgesehene Kontakt-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Historische Straßenbahn der Stadt Frankfurt am Main e. V
Bitte erwähnen Sie dann ebenfalls gleich ihr Anliegen, also zur “Barrierefreiheit”.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin